Nach § 41 STVZO benötigen Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Kraftfahrzeuge über 4000 kg zulässiges Gesamtgewicht 2 Unterlegkeile. Die Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Die Wirksamkeit der Unterlegkeile nach " 41 STVZO ist vom Fahrzeughersteller zu prüfen (18% bergauf und bergab bei Leergewicht und zulässigen Gesamtgewicht).
Die Unterlegkeile müssen der DIN 76051 Ausgabe 11/92 entsprechen.